Tierärztliche Abrechnungen sind gesetzlich in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) festgelegt. Welche Kosten im Einzelfall zu erwarten sind, ist abhängig von der zu behandelnden Tierart und von der Art der Erkrankung. Auch Wochentag und Tageszeit (Wochenendzuschlag, nächtliche Konsultation) spielen eine Rolle.
Seit dem 27. Juli 2017 gilt die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), einsehbar unter http://www.bundestieraerztekammer.de/downloads/btk/rechtsvorschriften/GOT%202017-07.pdf
Im Sinne von Klarheit und Transparenz informiere ich Sie gern über den zu erwartenden Kostenrahmen meiner Behandlung. Bitte sprechen Sie mich an.
Ihre Zahlungsmöglichkeiten
Meine Gebühren werden über eine Rechnung beglichen.